Baubewilligungspraxis

Vereinfachte Baubewilligungen für Solaranlagen ab 1. Mai

Das teilrevidierte Raumplanungsgesetz und die revidierte Raumplanungsverordnung treten auf den 1. Mai 2014 in Kraft. Mit der Gesetzesänderung fällt für "genügend angepasste" Solaranlagen die Bewilligungspflicht weg. Die Verordnung (RPV) definiert diesen Begriff. Sie müssen u.a. als kompakte Fläche und mit einem maximalen Abstand von 20 cm von der Dachfläche erstellt werden (siehe RPV Art. 32a). Allerdings besteht weiterhin eine Meldepflicht bei den Baubewilligungsbehörden vor Baubeginn.

Weiterhin eine Baubewilligung verlangt wird bei Anlagen auf Kulturdenkmälern (Art. 32b). Es gibt dazu einen klar definierten Katalog der zu berücksichtigenden Inventare.

Im Kanton Aargau ist die Meldung einer Photovoltaik-Anlage sehr einfach. Laden Sie das entsprechende Formular zur Bauanzeige/Meldepflicht mit dem untenstehenden Web-Link. Oder Fragen SIe uns, wir unterstützen Sie beim Ausfüllen



Web-Links:

->Raumplaungsgesetz Eidgenossenschaft
->Infos zu Solaranlagen im Aargau
->Formular Meldepflicht Solaranlagen im Aargau